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BB 2013, 2005
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Prof. Dr. Lars Zipfel von der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg hat sich mit Plänen in der Steuerpolitik für eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes auseinandergesetzt (HB-News vom 6.8.2013; s. a. Riedel, HB vom 6.8.2013, 9). Seiner Auffassung nach träfe diese insbesondere mittelständische Personengesellschaften, deren Gesellschafter einen höheren Steuerbetrag abführen müssten. Dies führe zu einer Benachteiligung gegenüber Konzernen/GmbHs, da diese KSt zahlen und sich auf ihrer Ebene nichts ändern würde. Um dies auszugleichen, müsste der KSt-Satz ebenfalls angehoben werden – was aber dem (mit der Festlegung des KSt-Satzes auf 15 % intendierten) Ziel widerspreche, international die Wettbewerbsfähigkeit deutsche Konzerne zu stärken. Werde der Gewinn ausgeschüttet, werde es für Aktionäre attraktiver, anstatt der Abgeltungssteuer Einkommensteuer auf die Dividende zu zahlen, sollten die Pläne realisiert werden, den Abgeltungssteuersatz von derzeit 25 % auf 32 % zu erhöhen. Vgl. zu geplanten Änderungen des ESt-Tarifs auch Richter, BB 2013, 1891.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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