Im Blickpunkt
Kaum haben Union und SPD nach langwierigen und zähen Koalitionsverhandlungen am 19.11. endlich ein Ergebnis bei der Frauenquote zu berichten, wird das gemeinsame Vorhaben bereits durch die Pläne der Europäischen Union überholt. Nach den Vorstellungen der Koalitions-Arbeitsgruppe Familie, Frauen und Gleichstellung sollen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ab dem Jahr 2016 mindestens 30 Prozent Frauen vertreten sein. Beim Nichterreichen der Quote sollen Plätze im Aufsichtsrat frei bleiben. Der Beschluss sei ein wichtiges Signal, um die Aufstiegschancen von Frauen zu verbessern. Ein deutlich stärkeres Signal setzte das Europäische Parlament aber bereits zwei Tage später am 21.11., indem es für einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission stimmte, der eine Quote von 40 Prozent bis zum Jahr 2020 vorsieht. Nach den Vorstellungen der EU-Parlamentarier sollen kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern und weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz von der 40-Prozent-Quote ausgenommen werden. Die Chance für ein erfolgreiches Verhandeln mit den Regierungen ist nach der zu erwartenden gesetzlichen Quote in Deutschland als positiv zu bewerten.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht