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BB 2021, 725
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Der Föderalismus wird der Öffentlichkeit derzeit bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie eindrucksvoll vor Augen geführt. Im Steuerrecht deutet sich Ähnliches an. Es geht um die Grundsteuer. Bisher haben sich nur sieben Bundesländer dazu entschlossen, das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgeschlagene Modell für die Bemessung der Grundsteuer anzuwenden. Neun Bundesländer nutzen die Möglichkeit der “Öffnungsklausel” und gestalten die Grundsteuer nach eigenen Vorstellungen. Der Bundesfinanzminister erklärte zur Neuregelung der Grundsteuer: “Es wird einfacher, es wird digitalisierbar, und es wird nicht zu einer Erhöhung des Steueraufkommens kommen” (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw26-de-grundsteuer-648982). In der BT-Drs. 19/95358 ist Aufkommensneutralität von der Bundesregierung wie folgt definiert: “Die Steuermesszahlen zur Reform der Grundsteuer werden so gewählt, dass bei unveränderten Hebesätzen die Größenordnung des Grundsteueraufkommens, das vom Arbeitskreis ‘Steuerschätzungen’ für das Jahr der Bewertung geschätzt wurde, beibehalten wird” (BT-Drs. 19/95358, Frage 12). Einfacher, aufkommensneutral – wer soll das glauben?
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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