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BB 2009, 130
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die Erbschaftsteuerreform hat Auswirkungen auch auf die Anwachsung von Betriebsvermögen bei verbleibenden Gesellschaftern. Nur der Abfindungsanspruch soll der Besteuerung unterliegen (dazu der Beitrag von Götzenberger). Wie Brey/Merz/Neufang darlegen, dürfte die steuerfreie Übertragung von Immobilien eher die Ausnahme bleiben. Hässel/Hengsberger stellen einen Katalog der Tätigkeiten eines Steuerberaters vor, die er als Rechtsdienstleistung erbringen darf.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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