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BB 2021, 1
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Am 1.1.2021 ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) wie geplant in Kraft getreten (s. hierzu auch die Meldung unten auf dieser Seite). Kern des SanInsFoG ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG), das die EU-Restrukturierungsrichtlinie umsetzt und die bislang bestehende Lücke zwischen der außergerichtlichen Sanierung und einem Insolvenzverfahren schließt. Anders als noch im Regierungsentwurf vorgesehen, wurde die unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehene Vertragsbeendigung durch das Restrukturierungsgericht ersatzlos gestrichen und die Haftungsrisiken der Geschäftsführer deutlich entschärft. Zudem wurde für Unternehmen, die staatliche Hilfen erwarten können, die Insolvenzantragspflicht bis zum 31.1.2021 ausgesetzt. Des Beitrag von Gehrlein in Heft 2/2021 des Betriebs-Berater gibt einen ausführlichen Überblick über das StaRUG, das Editorial von Rath eine pointierte Einschätzung. In der BB-Fachkonferenz Restrukturierung am 25.3.2020 erfahren Sie zudem Einzelheiten zu SanInsFoG und StaRUG in der praktischen Umsetzung. Informationen und Anmeldung unter https://veranstaltungen.ruw.de/veranstaltungen/wirtschaftsrecht/bb-fachkonferenz-restrukturierung-saninsfog-und-starug-in-der-praktischen-umsetzung.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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