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BB 2009, 2115
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

“Gut gemeint, aber . . .”. Das könnte das Motto für das Sanierungsprivileg sein, das auf Drängen des Bundesrats unter den Zwängen der Finanzkrise und erheblicher Kritik aus der Praxis Gesetz wurde. Ziegenhagen/Thewes legen dar, dass die Gesetzesfassung insbesondere wegen der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe streitanfällig ist. Den Fiskus in die Schranke gewiesen hat der BFH im Urteil vom 12.5.2009 hinsichtlich der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die praktischen Auswirkungen zeigen Kußmaul/Sopp auf.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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