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BB 2023, 213
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am 23.1.2023 sprachen sich mehrere Experten für die Einführung eines Freibetrages bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerbe aus. Damit könne das Problem des zu geringen Eigenkapitals bei Immobilienerwerb vermindert werden. Dies solle für Erwerbe von neu gebauten Eigenheimen aber auch für Bestandsimmobilien gelten. Anlass der Anhörung war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel “Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen” (20/1855). Die Bundesregierung solle es den Ländern ermöglichen, einen Freibetrag von 250 000 Euro pro Erwachsenem und 150 000 Euro pro Kind bei der Grunderwerbsteuer einzuführen. Wohneigentum sei ein wichtiger Teil der Altersvorsorge und sollte durch den Staat zumindest nicht behindert werden, so Kai H. Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland, dem Zentralverband der Deutschen Eigentümer. Peter Wagner, Erster Vizepräsident des Verbandes Wohneigentum e. V., sieht den Kauf einer Immobilie als einfachen Weg zum Vermögensaufbau an. Die Nebenkosten des Erwerbs müssten reduziert werden. Aus Sicht von Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) müsse dringend etwas am fehlenden Eigenkapital bei Finanzierungen getan werden. Allerdings gab es auch kritische Stimmen. So löse Neubau die Probleme des Wohnungsmarktes nach Daniel Fuhrhop, Wirtschaftswissenschaftler, nicht. Das Zusammenleben der Generationen müsse gestärkt werden und Wohnraum in Bestandsimmobilien geschaffen werden. Christian König, Hauptgeschäftsführer beim Verband der Privaten Bausparkassen e. V., vertrat dagegen eine komplett andere Meinung und sprach sich für die Ausweisung von mehr Bauland und eine frühzeitigere Eigenkapitalbildung durch zweckgerichtetes Sparen aus. Dazu müsse die Wohnungsbauprämie verbessert werden, was der Gesetzgeber in 25 Jahren nicht hinbekommen habe. Insgesamt ein uneinheitliches Bild. Mal sehen, wie es weitergeht.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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