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BB 2008, 2077
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Die Bundesregierung hat am 8.5.2008 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG) veröffentlicht. Im Anschluss an ihren Beitrag zu den im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen zur Hauptversammlung (BB 2008, 1238 ff.) stellen Drinhausen/Keinath im aktuellen Aufsatz die Lockerungen der aktienrechtlichen Sacheinlagevorschriften, die Steigerung der Effizienz des Freigabeverfahrens sowie die Erleichterungen bei der Schaffung bedingter Kapitalia zur Sicherung von Bezugsrechten aus Wandelschuldverschreibungen dar. Die verschärften Probleme der Berechnung der Gegenantragsfrist nach dem ARUG sind Gegenstand eines Beitrags von Miettinen/Rothbächer, da spätestens mit der Umsetzung der Aktionärsrichtlinie eine genaue Fristangabe in der Einladung zur Hauptversammlung erforderlich wird. Gärtner/Thiel setzen sich mit der Zurückweisung der Nebenintervention unter Berücksichtigung der “räuberischen Aktionärs-Nebenintervention” mit Ausblick auf das ARUG auseinander.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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