Im Blickpunkt
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts (19/27670) traf in der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 14.4.2021 auf überwiegende Zustimmung (hib-Meldung Nr. 482 vom 14.4.2021). Die Präsidentin des DAV, Edith Kindermann, bezeichnete den Entwurf als wichtig, richtig und in seinen großen Leitlinien unverzichtbar (s. hierzu bereits Kindermann, BB 51-52/2020, “Die Erste Seite”). Kritik übte sie an der Regelung des Verbots der Vertretung von widerstreitenden Interessen. Antje Wittmann, Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses des DAV, erklärte in ihrer Stellungnahme, die Regelungen zur gemeinsamen Berufsausübungsgesellschaft mit anderen freien Berufen seien zu begrüßen. Sie würden der Rechtsprechung des BVerfG gerecht und genügten den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit. Anders beurteilte dies der Vizepräsident der BRAK, André Haug, der diese Regelungen als viel zu weitgehend und auch nicht erforderlich monierte. Martin Henssler von der Universität zu Köln bezeichnete die Reform als seit langem überfällig. Das BMJV habe einen exzellenten Gesetzesvorschlag erarbeitet. Vereinzelt geäußerte grundsätzliche Kritik an dem Reformprojekt sei absolut substanzlos. Hensslers Kölner Kollege Matthias Kilian erklärte, der Gesetzentwurf öffne sich den Realitäten des Rechtsdienstleistungsmarktes der Gegenwart und gleiche das deutsche Berufsrecht Regulierungsstandards an, die in bedeutenden internationalen Rechtsdienstleistungsmärkten bereits etabliert seien. Mit der Rechtsdienstleistungsbefugnis ausländischer Anwaltsgesellschaften nach derzeitiger Rechtslage hat sich Kilian in BB 2021, 323 auseinandergesetzt.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht