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BB 2023, 2196
 

Im Blickpunkt

Abbildung 9

Die Gastronomie ist nicht gut durch die Coronazeit gekommen. Die Inflation trägt dazu bei, dass die Umsätze auch derzeit nicht in den Himmel wachsen. Die Gastronomie aber ist zentral für Wirtschaft, Kultur und Miteinander der Menschen in Deutschland. Sie prägt die Identität in der Stadt und auf dem Land. Sie erfüllt wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben und steigert die Attraktivität der Innenstädte. Da die Umsatzzahlen rückläufig sind, nimmt das Gaststättensterben immer bedrohlichere Ausmaße an und sorgt dafür, dass sowohl in der Stadt als auch auf dem Land das Angebot an Cafés, Restaurants, Gasthöfen und Biergärten immer geringer wird. In den Jahren 2020 und 2021 haben bundesweit ca. 36 000 Gastronomiebetriebe für immer geschlossen. Die verbleibenden Betriebe sind zusätzlich vom Arbeits- und Fachkräftemangel betroffen. Zugleich fallen aufgrund von Stoßzeiten und aus saisonalen Gründen bei der Belegschaft Überstunden an. Das derzeitige Arbeitszeitsystem trage nicht dem Umstand Rechnung, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerne mehr als 40 Stunden arbeiteten. Dies lohne sich aber oft nicht, da die Zusatzarbeit im Hauptjob zu einer stärkeren Steuerbelastung führe. Daher suchten sich die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob, bei dem sie die zusätzliche Arbeit nach Steuern deutlich besser vergütet bekämen. Diesem müsse mit steuerrechtlichen Anreizen entgegengetreten werden, so die Ausführungen der Fraktion der CDU/CSU in ihrem Entschließungsantrag (Drs. 20/8425) zum “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes”. Die Forderung der CDU/CSU lautet: Der bestehende ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen möge dauerhaft entfristet werden, damit den Betrieben die dringend benötigte Planungssicherheit gegeben wird und geleistete Überstunden von Vollzeitbeschäftigten sollten deutlich steuerlich entlastet werden, um so eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit im Rahmen flexibler Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Mal sehen, was der Deutsche Bundestag mit diesem Antrag macht.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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