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BB 2023, 2581
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Zwei Themen standen bei der Rede des DStV-Präsidenten StB Torsten Lüth anlässlich des 46. Deutschen Steuerberatertages im Mittelpunkt: Bürokratieabbau und die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen. Zunächst berichtete er über die Arbeitsbelastung der Steuerberater und Steuerberaterinnen wegen der coronabedingten Aufgaben. Erst die Antragsstellungsverfahren und nun die Schlussrechnung für die verschiedenen Programme. Für diese Aufgaben sei der Berufsstand gut genug, aber ansonsten werde ihm vom Gesetzgeber kein politisches Vertrauen entgegengebracht, sondern im Gegenteil. Der Berufsstand werde kriminalisiert. Dies zeige sich vor allem an den Anzeigepflichten für nationale Steuergestaltungen. Er meinte: “Die Argumente gegen eine nationale Anzeigepflicht könnten überzeugender nicht sein: Ein Gros an zusätzlicher Bürokratie, für einen Nutzen von Null.” Die Zahlen über die Meldungen der grenzüberschreitenden steuerlichen Gestaltungen scheinen ihm recht zu geben. Wie aus der Antwort auf die “Kleine Anfrage” der CDU/CSU-Fraktion, Drs. 20/6734 vom 8.5.2023 hervorgeht, gingen bis zum 31.3.2023 beim BZSt 26 921 Meldungen ein. Über das Zentralverzeichnis der Europäischen Union kamen noch einmal 1 967 Meldungen hinzu, die Deutschland betrafen, insgesamt mithin 28 888. Davon waren 206 Gestaltungsmodelle (0,71 %). Aus 4 268 Einzelmeldungen ergaben sich dann aber nur 24 grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle mit rechtspolitischem Handlungsbedarf. In Bezug auf die Einzelmeldungen 0,56 % und in Bezug auf die Gesamtmeldungen 0,08 %. Die Kriminalisierung, die dem Berufsstand unterstellt wird, ist damit eindrucksvoll widerlegt. Die Politik sollte die Verhältnismäßigkeit wieder in den Blick nehmen und nicht eine pauschale Kriminalisierung. Hinsichtlich Bürokratie verwies er auf die unterschiedliche Handhabung der Coronahilfen. Hier mahnte er eine bundeseinheitliche Regelung an. Ob aber die politischen Ebenen, seien es EU, der Bund oder die Länder, wie er es nannte, zu einer “smarten Gesetzgebung” kommen, darf wohl bezweifelt werden.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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