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BB 2022, 2133
 

Im Blickpunkt

Abbildung 13

Nun hat sich auch die EU-Kommission in Gestalt der Präsidentin, Frau Ursula von der Leyen, zum Thema Gewinn geäußert. Sie stellt zunächst fest, dass Gewinne in der Sozialen Marktwirtschaft gut sind, um dann fortzuführen, dass es in Zeiten wie diesen schwierig sei, aufgrund des Krieges und auf dem Rücken der Verbraucher Übergewinne zu erzielen. Diese Gewinne müssten geteilt und an die Bedürftigsten umgeleitet werden. Der Vorschlag, den die Kommission erarbeitet habe, bringe 140 Mrd. Euro ein, “womit die Mitgliedstaaten die Not abfedern können”. Die Einzelheiten des Vorschlags überließ sie Frans Timmermanns. Dieser führte aus, dass die Öl-, Gas- und Kohlekonzerne eine “Solidaritätsabgabe” leisten. Basis für diese Abgabe ist “der Durchschnittsgewinn der vergangenen drei Jahre”. Dies bringe 23 Mrd. Euro ein. Oberhalb von 180 Euro pro Megawattstunde Strom sollen die Beträge abgeschöpft werden, was noch einmal 117 Mrd. Euro einbringe. Für Deutschland gehen die Schätzungen von einem Übergewinn von 10 Mrd. Euro aus, so Finanzminister Christian Lindner. Erschreckend an der Diskussion ist die Verkürzung auf das Erzielen von Einnahmen. Profitiert nicht der Staat sowieso von diesen sogenannten “Übergewinnen”, indem er diese der Ertragsbesteuerung unterwirft? Profitiert er nicht in Form gestiegenen Umsatzsteueraufkommens von jeglicher Preiserhöhung? Darf die Basis der Besteuerung in das Belieben der politischen Akteure ohne rechtsstaatliche Leitplanken gestellt werden? Die Antwort lautet eindeutig: Nein!

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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