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BB 2009, 2589
 

Im Blickpunkt

Abbildung 4

Die neuen Strafbarkeitsrisiken für Compliance-Verantwortliche des BGH verpflichten einen Compliance Officer, Delikte aus dem eigenen Unternehmen heraus zu verhindern. Das aktuelle Schwerpunktheft beinhaltet den Aufsatz von Wybitul, der den betroffenen Personenkreis darstellt und Handlungsempfehlungen mit an die Hand gibt. Im Wirtschaftsrecht erläutern Campos Nave/Vogel die damit verbundenen Veränderungen von Corporate Compliance-Organisationen. Die kartellrechtlichen Compliance-Anforderungen an den Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern stellen Schmidt/Koyuncu dar, während sich Meier-Greve mit Vorstandshaftung wegen mangelhafter Corporate Compliance befasst.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

 
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