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BB 2008, 2457
 

Im Blickpunkt

Abbildung 4

Das Europäische Parlament hat am 22.10.2008 eine Richtlinie über Leiharbeit beschlossen, die eine Gleichbehandlung zwischen regulär beschäftigten Arbeitnehmern und Leiharbeitnehmern ab dem ersten Beschäftigungstag vorsieht. Leiharbeitnehmer haben damit künftig die gleichen Anrechte auf Entgelt, Urlaub, Arbeits- und Ruhezeiten, Mutterschaftsurlaub, Nutzung gemeinsamer Dienste (Kantine etc.) sowie auf Weiterbildung wie Festangestellte. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen den Sozialpartnern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Die Richtlinie wurde ohne Änderungen verabschiedet, so dass sie zügig in Kraft treten kann.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

 
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