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BB 2008, 2749
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Das am 12.12.2008 in Kraft getretene “Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung” soll für Vereinfachung und Beschleunigung grenzüberschreitender Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen zivil- oder handelsrechtlichen Geldforderungen und für Verringerung der Verfahrenskosten sorgen. Damit kommt es vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute, die in der Vergangenheit allein wegen der Kosten im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegen im EU-Ausland ansässige Schuldner vom grenzüberschreitenden Handel Abstand genommen haben. Freitag/Leible erläutern die Änderungen im europäischen und deutschen Recht im Hinblick auf das Europäische Mahnverfahren.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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