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BB 2022, 341
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Wird Strom zum Luxusprodukt? Die Preise für Strom sind derzeit in aller Munde. Dabei ist die Energiewende noch gar nicht in Gänze durchgeschlagen. Zur Erinnerung: Die sog. ökologische Steuerreform führte 1999 die Stromsteuer zu einem Regelsteuersatz von 1,023 ct/kWh. Sie sollte so Lenkungswirkung im Sinne des Umweltschutzes entfalten, weil Stromverbrauch als umweltschädliches Verhalten qualifiziert wurde. Heute, rund 20 Jahre später, hat sich der Regelsteuersatz der Stromsteuer auf 2,05 ct/kWh verdoppelt. Aber auch die weiteren Abgaben auf den durchschnittlichen Strompreis für Haushaltskunden können sich sehen lassen: Mehrwertsteuer 5,53 ct/kWh, EEG-Umlage 3,72 ct/kWh, Netzentgelte 8,10 ct/kWh, sonstige Abgaben 2,90 ct/kWh. Die Kosten der Stromerzeugung betragen 12,34 ct/kWh, was einen Preis von insgesamt 34,6 ct/kWh ausmacht. Die Lenkungswirkung der ökologischen Steuerreform sollte bei den privaten Haushalten zur Energieeinsparung führen. Schließlich ging es auch damals schon um die Einsparung von CO2. Der Zielkonflikt liegt dabei auf der Hand. Zum einen sollen die Abgaben auf Strom zu Einnahmen und zum anderen sollen sie zur Stromeinsparung führen. Die Politik erkor dann auch noch die Stromverbraucher dazu, die Finanzierung der erneuerbaren Energien zu stemmen. Lange ging die Rechnung auf. Derzeit reagiert die Politik allerdings nervös auf die immer weiter steigenden Strompreise. Für Neuverträge werden derzeit ca. 40 ct/kWh aufgerufen. 1999 betrugen die Stromkosten 0,12941 ct/kWh. Bei einem Verbrauch von 3 500 kWh im Jahr sind die Kosten für Strom damit von 452,94 Euro auf 1 400 Euro gestiegen. Wie es wohl weiter geht? Nicht sonderlich erwähnt werden muss, dass Deutschland die Hitparade der Strompreise auf Platz 1 anführt.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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