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BB 2016, 755
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat sich vor allem für Beschäftigte unterer Lohngruppen positiv ausgewirkt. Dennoch sehen Experten Nachbesserungsbedarf am seit 2015 geltenden Mindestlohngesetz (hib-Meldung vom 14.3.2016). Vorschläge zu möglichen Korrekturen kamen dabei aus verschiedenen Richtungen. So kritisierte Roland Wolf von der BDA unter anderem die Regelungen zum Ehrenamt als Fehler. Das Ehrenamt sei kein Arbeitsverhältnis. Auch Praktika sollten nach Auffassung der BDA nicht als Arbeitsverhältnis definiert werden. Die Frage der Abgrenzung von Ehrenämtern und regulären Arbeitsverhältnissen bezeichneten auch der DGB und ein für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständiger Mitarbeiter im BMF als klarstellungswürdig. Dies sei nötig, aber nicht im Mindestlohngesetz, sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch, sagte DGB-Vertreterin Claudia Falk. Die NGG nannte als größte Probleme in der Praxis die Aufzeichnung der Arbeitszeiten und forderte in diesem Zusammenhang mehr Kontrollen. Auch Dieter Dewes, Bundesvorsitzender des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, registrierte als gröbste Verstöße gegen das Gesetz Verstöße in der Stundenaufzeichnung. Um eine gewisse Kontrolldichte zu erreichen, bräuchte man mindestens 2500 zusätzliche Mitarbeiter in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Armin Fladung, Ressortleiter Arbeitsrecht

 
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