Im Blickpunkt
Mit Überarbeitung der Durchführungsanweisungen (DA) durch die Bundesagentur für Arbeit wurde insbesondere die Durchführungsanweisung zum wichtigen Grund bei Eigenlösung des Beschäftigungsverhältnisses bei gleichzeitig drohender Arbeitgeberkündigung modifiziert, so dass sich die Verwaltungspraxis bei der Verhängung der Sperrzeiten ändern wird. Wie dies zu einer Wiederbelebung des Aufhebungs- und Abwicklungsvertrages führen wird stellen Lipinski und Kumm in ihrem aktuellen Beitrag dar.
Armin Fladung, verantwortlicher Redakteur Arbeitsrecht