Im Blickpunkt
Künftig soll das Entsenderecht auch im Straßenverkehrssektor angewendet werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/6496), der eine Übertragung der entsprechenden EU-Richtlinie ((EU) 2020/1057) in nationales Recht vorsieht, ist am vergangenen Mittwochmittag, 14.6.2023 im Ausschuss für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie der Fraktionen von CDU/CSU und Die Linke in geänderter Ausschussfassung angenommen worden. Das Entsenderecht regelt unter anderem Aspekte wie Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und nun auch die Ruhepausenzeiten. Überdies lege die Richtlinie fest, dass entsendete Kraftfahrer während ihrer Arbeit im EU-Ausland nach den dortigen Lohnregelungen vergütet werden. Neben redaktionellen Anpassungen spezifiziert der Änderungsantrag, dass die EU-Richtlinie eins zu eins in nationales Recht übernommen wird. Ziel der neuen Straßenverkehrsrichtlinie sei es, “Diskrepanzen zwischen der Auslegung, Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften” bei der Entsendung von Arbeitern im Straßenverkehrssektor zu beseitigen. Auch solle durch das Gesetz mehr Rechtssicherheit entstehen, da es regelt, dass Sanktionen grenzüberschreitend an Arbeitgeber übermittelt werden können. Von den Regelungen nicht betroffen seien Fahrer, die EU-Länder nur durchfahren sowie bilaterale Transporte durchführen. Besonders diese Ausnahme wurde von den Abgeordneten erheblich kritisiert. Auch in der Ausschusssitzung mahnten die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen sowie von CDU/CSU und Die Linke, dass die Richtlinie zu kompliziert sei und durch die vielen Ausnahmen von der “Finanzkontrolle Schwarzarbeit” kaum kontrollierbar. Lobend äußerten sich die Beteiligten zu dem im Gesetzentwurf verankerten Meldesystem (“Imi”) zur Vereinfachung von Kontrollen. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lobten den Änderungsantrag ferner dafür, dass er konkretisiere, dass die Richtlinie auch auf konzerninterne Entsendungen und Leiharbeitskräfte Anwendung finde. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf verabschiedet.
Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht