Im Blickpunkt
Am 1.3.2023 ließ der Präsident des Bundesrechnungshofs Kay Scheller mit einer Pressemitteilung aufhorchen, die auf den ersten Blick keinen direkten Bezug zum Steuerrecht aufweist, auf den zweiten gleichwohl. Um es vorwegzunehmen, es sieht eher nach stürmischen Zeiten aus, aber der Reihe nach: In den letzten drei Krisenjahren habe der Bund “fast 850 Milliarden Euro neue Schulden” vorgesehen. Noch nie seien in so kurzer Zeit so viele neue Kredite beschlossen worden. Der Bund habe in 70 Jahren Bundesrepublik fast 1,3 Billionen Euro Schulden angehäuft. Durch die Beschlüsse in den letzten drei Jahren beliefen sich die Gesamtschulden dann auf 2,1 Billionen Euro. Der Präsident des Bundesrechnungshofs sieht darin eine erhebliche Gefahr für die Tragfähigkeit der Bundesfinanzen und eine Einschränkung der staatlichen Handlungsfähigkeit. Aus seiner Sicht sind für stabile Bundesfinanzen kluge und schmerzhafte Entscheidungen notwendig. Schuldenberg, Zins- und Tilgungsverpflichtungen träfen mit riesigem Modernisierungs- und Nachholbedarf bei Infrastruktur, Verteidigung, Digitalisierung und Klimaschutz, dem demographischen Wandel und steigenden Kosten in den Sozialversicherungszweigen zusammen. Notwendig sei, dass die Dynamik der Neuverschuldung gestoppt werde und die “Flucht in Sondervermögen” rückgängig gemacht werde. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben gehörten auf den Prüfstand und seien neu zu priorisieren. Der Blick auf die Zinsen zeigt die Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Bundes. Zahlte der Bund 2021 noch ca. 4 Milliarden Euro Zinsen, stiegen diese im Jahr 2023 auf fast 40 Milliarden Euro. Die Tendenz dürfte steigend sein, da die EZB weitere Zinsschritte in Vorbereitung hat und die Inflation noch weit vom Inflationsziel von 2 % entfernt ist. Neben dieser Zinslast treffen den Bund auch die Tilgungsleistungen ab dem Jahr 2028. Wie wird die Politik reagieren? Spannende Zeiten!
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht