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BB 2022, 65
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten sind wesentlich für Kaufentscheidungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sie ohne hinreichende Informationen allerdings nur schwer treffen können, um nachhaltigen Konsum zu fördern. Eine repräsentative Umfrage von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat in diesem Zusammenhang ergeben, dass eine große Mehrheit der Verbraucher (72 Prozent) beim Kauf neuer Elektronikprodukte sehr oder eher wahrscheinlich berücksichtigen würden, wenn die Reparierbarkeit des Produkts über einen Index ausgewiesen werde (PM vzbv vom 10.1.2022). Die EU-Kommission plane im Rahmen des Green Deals bereits, die EU-Ökodesign-Richtlinie zu erweitern und ein Recht auf Reparatur zu schaffen. Hierzu hat sie am 11.1.2022 eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Interessierte können ihre Meinung bis zum 5.4.2022 äußern (s. Meldung EU-Kommission vom 12.1.2022). Unabhängig von den Entscheidungen auf EU-Ebene fordert Elke Salzmann, Referentin Ressourcenschutz des vzbv, ausweislich der Pressemitteilung des vzbv vom 10.1.2022 ein zügiges Handeln von der Bundesregierung. Verbraucher entscheiden sich erfahrungsgemäß oft gegen eine Reparatur, weil der Preis als zu hoch und unwirtschaftlich empfunden wird. Um die Reparatur gegenüber Neukäufen attraktiver zu machen, könne schon jetzt die Mehrwertsteuer auf bestimmte Reparaturen gesenkt werden. Auch einen Reparaturindex könne die Bundesregierung bereits auf nationaler Ebene einführen. Vorbild sei hier Frankreich, das bereits Anfang 2021 einen Index für ausgewählte elektronische Produkte eingeführt habe.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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