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BB 2023, 2369
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich eine europäische Regelung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence, CSDD), so die hib-Meldung Nr. 720 vom 9.10.2023. Die Beratungen innerhalb der Regierung über eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Kommission seien aber derzeit noch nicht abgeschlossen, heiße es in einer Antwort (20/8510) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8111) der CDU/CSU-Fraktion. “Ziel der Bundesregierung ist es, gemäß Koalitionsvertrag und basierend auf den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP), die Menschenrechte und Umwelt entlang der Wertschöpfungskette wirksam zu schützen und dabei auch insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nicht zu überfordern”, schreibe die Regierung. Sie betone weiter, dass das Konzept des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG), das deutsche Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette verpflichtet, nicht mit jenem der CSDD vergleichbar sei. So stelle ersteres allein auf die Mitarbeiterzahl ab, während die europäische Vorlage auf eine Kombination von Mitarbeiterzahl und Umsatz abziele. Die Sorge der Unionsfraktion, dass künftig pauschal auch alle Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern stärker verpflichtet werden sollen, sei also unbegründet. Denn zwar sei auf europäischer Ebene von Unternehmen ab 250 Mitarbeitern die Rede, dies aber nur, wenn diese einen Mindestumsatz von 40 Mio. Euro vorweisen und die Hälfte davon in Risikosektoren erwirtschaftet wird, erläutert die Regierung. Vgl. zum LkSG auch die Beiträge Passas/Holtz, BB 2023, 387 ff., sowie Vogelpoth/Wegner, BB 2023, 2189 ff.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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