Im Blickpunkt
Die EU-Kommission fordert bei der betrieblichen Altersversorgung für die Angestellten von Kommunen in Deutschland fairen Wettbewerb ein (EU-Kommission PM vom 14.3.). Deutschland wurde vor einem Jahr vom EuGH wegen der direkten Vergabe der Versorgungsverträge an einige wenige Anbieter verurteilt. Nunmehr verlangt die Kommission schnelle Nachbesserung, nachdem die deutschen Behörden das EuGH-Urteil nicht umgesetzt haben. Dies ist vor dem Hintergrund des Grünbuchs “Alterssicherung” mit Spannung zu verfolgen, da der dort vorgesehene Wettbewerb das Aus der betrieblichen Altersversorgung in seiner bisherigen Form in Deutschland bedeuten würde (vgl. bereits den Blickpunkt in BB 2011, 435). Der Wettbewerbsgedanke scheint sich damit fortzusetzen.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht