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BB 2012, 2303
 

Im Blickpunkt

Abbildung 14

Die Tarifpluralität stellt neue Anforderungen an das Streikrecht. Allenthalben sind Streiks mit weitreichenden Folgen zu verzeichnen. So drohte Ufo (Unabhängige Flugbegleiter Organisation) jüngst damit, ihre Streiks auszuweiten. Die Flugbegleiter wollen die Arbeit an mehreren Orten und länger als ursprünglich geplant niederlegen. Gleichzeitig entscheiden Ärzte im Streit um höhere Ärztehonorare bundesweit per Urabstimmung über Warnstreiks und Praxisschließungen. Die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen blieben zunächst erfolglos. Noch im September müssen sich die Patienten darauf einstellen, dass lange Wartezeiten auf Arzttermine drohen und dass sie auf ambulante Behandlungen in Kliniken verwiesen werden. Gegen die bisher geplante Honorarerhöhung um rund 270 Millionen Euro fürs kommende Jahr legte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Klage ein. Wie Anforderungen an das Streikrecht zu erfüllen sind, zeigen Freckmann/Wahl in ihrem aktuellen Aufsatz auf.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

 
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