Im Blickpunkt
Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 14.9.2021 einen Antrag in den Bundesrat (Drs. 444/2/21) eingebracht, der sich mit der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat “Eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert COM(2021) 251” final befasst. Aus Sicht des Landes NRW handelt es sich bei den Vorschlägen zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert um ein Paket von Einzelmaßnahmen. Im Umkehrschluss bedeutet dies wohl, dass es sich nicht um ein Konzept aus einem Guss handelt. Festzustellen ist eine überschießende Tendenz, nach der die Vorschläge über die derzeitige Unternehmensbesteuerung hinausgehen, was so viel bedeutet wie: Die Steuern werden steigen. Ferner wird ein Verstoß gegen den Grundsatz der Subsidiarität gesehen. Die Diskussion über zukünftige Änderungen am Steuermix, den die Kommission in Erwägung zieht, wird kritisch gesehen und der Bundesrat aufgefordert, derartige Verstöße in Bezug auf die nationale Zusammensetzung der Steuereinnahmen abzulehnen. Positiv wird die Abschaffung der Digitalabgabe gesehen. Der Bundesrat solle die Bemühungen der Kommission gegen missbräuchliche Steuergestaltungen und unfairen Steuerwettbewerb unterstützen. In diesem Zusammenhang wird gefordert, dass die Praktikabilität und Umsetzbarkeit der Regelungen, die neu geschaffen werden wie der Richtlinienentwurf zur Bekämpfung missbräuchlicher Nutzung von sog. Briefkastenfirmen unbedingt zu beachten sei. Die in diesem Rahmen durchzuführende Substanzprüfung für betroffene Gesellschaften hat das Zeug zum Bürokratiemonster. Der angedachte Abzug fiktiver Zahlungen für Eigenkapital ohne korrespondierende Besteuerung der Einnahmen wird kritisch gesehen. Ferner ist zu lesen, dass der Richtlinienvorschlag für eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage mausetot ist. Er soll durch einen neuen Ansatz weiterverfolgt werden. Insgesamt ein sehr kritischer Blick auf die Vorschläge der Kommission.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht