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BB 2016, 2666
 
IDW: Stellungnahme zur geplanten Einführung von § 8d KStG-E (Verlustverrechnung bei Körperschaften)

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat erneut zur geplanten Einführung eines § 8d KStG-E Stellung genommen. Obwohl die Regelung grundsätzlich begrüßt wird, wiederholt das IDW in seiner Eingabe an den Finanzausschuss des Bundesrates vom 17.10.2016 seine bereits zum Referentenentwurf vorgetragene Kritik zu Details der geplanten Vorschrift. Das Schreiben ist unter www.idw.de abrufbar.

BB 2016, 2666

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