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BB 2016, 1301
 
Hessisches FG: Keine Gesetzeslücke vorhanden, die zur doppelten Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigt

Das Urteil des Hessischen FG vom 10.2.2016 (4 K 1684/14), in dem erstmals in einem Hauptsacheverfahren über die Voraussetzungen für die Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei den sog. Cum/ex-Geschäften entschieden wurde, ist nunmehr rechtskräftig. Das hat das Gericht mitgeteilt. Die betroffene Bank hat trotz Zulassung keine Revision eingelegt.

BB 2016, 1301

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