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BB 2024, 1181
BFH 
Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn (Urteil vom 14.12.2023, VI R 1/21)

Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat.

BFH, BB 2024, 1181-1185 (Urteil vom 14.12.2023, VI R 1/21)

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