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BB 2018, 2060
BGH 
Geltung der lex fori concursus für die insolvenzrechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen einer Aufrechnung sowie für die Anfechtbarkeit einer Aufrechnungslage (Urteil vom 08.02.2018, IX ZR 103/17)

Die insolvenzrechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen einer Aufrechnung sowie die Anfechtbarkeit einer Aufrechnungslage sind grundsätzlich Gegenstand des allgemeinen Insolvenzstatuts und unterliegen daher der lex fori concursus.

BGH, BB 2018, 2060-2068 (Urteil vom 08.02.2018, IX ZR 103/17)

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