GbR-Gesellschafter können sich bei Inanspruchnahme wegen einer Verbindlichkeit der Gesellschaft auf die der GbR zustehenden Einwendungen berufen (Urteil vom 29.09.2020, II ZR 112/19)
           
          BGH, BB 2020, 2446-2450 (Urteil vom 29.09.2020, II ZR 112/19)
        
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