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BB 2008, 1406
Kleine-Cosack 
Freigabe des Erfolgshonorars wider Willen

Nach der Grundsatzentscheidung des BVerfG hat das Parlament nunmehr ein Gesetz verabschiedet, mit dem zum 1.7.2008 das bisherige Totalverbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren durch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer weitgehend aufgehoben wird. Das Gesetzgebungsverfahren hat erneut erschreckend deutlich gemacht, dass in Deutschland Rechtspolitik nach wie vor eine Terra incognita ist. …

Kleine-Cosack, BB 2008, 1406-1409

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