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BB 2017, 460
BGH 
Fortbestand einer im Ausland gelöschten Gesellschaft als Restgesellschaft für ihr in Deutschland belegenes Vermögen (Beschluss vom 22.11.2016, II ZB 19/15)

a) Eine Gesellschaft ausländischen Rechts, die infolge der Löschung im Register ihres Heimatstaates durch eine behördliche Anordnung ihre Rechtsfähigkeit verliert, besteht für ihr in Deutschland belegenes Vermögen als Restgesellschaft fort.

BGH, BB 2017, 460-461 (Beschluss vom 22.11.2016, II ZB 19/15)

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