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BB 2018, 1238
 
Finanzbehörde Hamburg: Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Jahr 2018 bleiben unverändert

Der Senat hat am 8.5.2018 beschlossen, die Hebesätze für die sogenannten Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer), für die den Gemeinden das Hebesatzrecht zusteht, für das laufende Kalenderjahr in gegenüber den Vorjahren unveränderter Höhe festzusetzen. Der dazu beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) unverändert 225 %, …

BB 2018, 1238

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