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BB 2017, 1188
FG München 
Feststellung einer Einlagenrückgewähr von Kapitalgesellschaften aus einem EU-Mitgliedstaat gemeinschaftsrechtskonform (Urteil vom 22.11.2016, 6 K 2548/14)

Das von § 27 Abs. 8 KStG vorgesehene Verfahren zur gesonderten Feststellung einer Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen von Gesellschaften aus einem anderen EU-Mitgliedstaat verstößt weder gegen Verfassungsrecht noch gegen den unionsrechtlichen Effektivitäts- oder Äquivalenzgrundsatz.

FG München, BB 2017, 1188-1192 (Urteil vom 22.11.2016, 6 K 2548/14)

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