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BB 2019, 1045
 
FG Rheinland-Pfalz: Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages

Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sein.

BB 2019, 1045

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