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BB 2014, 537
 
FG Rheinland Pfalz: Abzug von Beiträgen für eine Rückdeckungsversicherung bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Arbeitgeber, die ihren Gewinn durch Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, können die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sofort mit Prämienzahlung und nicht erst in dem Zeitpunkt als Betriebsausgaben absetzen, in dem sie die Versicherungsleistung vereinnahmen. Die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 S. 4 EStG sind nicht erfüllt.

BB 2014, 537

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