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BB 2024, 918
 
FG Münster: Rückwirkende Anwendung des § 6e EStG zu Fondsetablierungskosten ist nicht verfassungswidrig

Mit Urteil vom 24.1.2024 (Az. 12 K 357/18 F) hat der 12. Senat des FG Münster zu den Voraussetzungen des § 6e EStG, der Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten qualifiziert, Stellung genommen und entschieden, dass die Anwendung auf abgeschlossene Veranlagungszeiträume eine verfassungsrechtlich zulässige Rückwirkung darstellt.

BB 2024, 918

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