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BB 2023, 2325
 
FG Münster: Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden

Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden. Dies hat der 11. Senat des Finanzgerichts Münster mit einem im Verfahren über die Beantragung von Prozesskostenhilfe ergangenen Beschluss vom 5.9.2023 (Az. 11 K 1588/23 Kg (PKH)) entschieden.

BB 2023, 2325

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