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BB 2024, 854
 
FG Köln: Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen

Die Rückgängigmachung von sog. Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen ist nicht zu beanstanden. Dies hat der 7. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem am 10.4.2024 veröffentlichten Beschluss vom 14.3.2024 (7 V 10/24) entschieden.

BB 2024, 854

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