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BB 2014, 342
 
FG Düsseldorf: Abzug von Aufwendungen für einen häuslichen Telearbeitsplatz

Die Beschränkung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist auch dann anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige sich arbeitsvertraglich verpflichtet hat, ein häusliches Arbeitszimmer vorzuhalten (entgegen Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 19.1.2012 – 4 K 1270/09, EFG 2012, 1625).

BB 2014, 342

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