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BB 2016, 2710
 
FG Düsseldorf: Vorliegen einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit i. S. d. § 129 AO im Zusammenhang mit der elektronischen Erfassung von Steuererklärungen

Maßgebend für die Anwendung des § 129 AO ist, ob der Fehler bei Offenlegung des aktenkundigen Sachverhalts für jeden unvoreingenommenen (objektiven) Dritten klar und deutlich als offenbare Unrichtigkeit erkennbar ist. Ob ein mechanisches Versehen, ein Irrtum über den Programmablauf oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, …

BB 2016, 2710

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