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BB 2017, 2561
 
EuGH: Verlegung des satzungsmäßigen Gesellschaftssitzes in anderen Mitgliedstaat verpflichtet nicht zur Liquidation – Polbud

Der EuGH hat mit Urteil vom 25.10.2017 – C-106/16 – entschieden, dass die Mitgliedstaaten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen wollen, nicht zur Liquidation verpflichten können. Die Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer solchen Gesellschaft ohne Verlegung ihres tatsächlichen Sitzes fällt unter die durch das Unionsrecht geschützte Niederlassungsfreiheit.…

BB 2017, 2561

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