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BB 2021, 2113
 
EuGH: “Nulltarif-Optionen” verstoßen gegen die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet – Telekom und Vodafone

Mit Urteilen vom 2.9.2021 – C-854/19, C-5/20 und C-34/20 hat der EuGH entschieden, dass “Nulltarif-Optionen” gegen die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet verstoßen und daher auch Beschränkungen der Bandbreite sowie von Tethering oder Roaming, die auf der Aktivierung einer solchen Option beruhen, mit dem Unionsrecht unvereinbar sind.

BB 2021, 2113

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