EuGH: Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Begriff “Justizbehörde” – Begriff “Anordnungsbehörde” – Anordnung, die von einer Steuerbehörde erlassen und nicht von einem Richter oder einem Staatsanwalt validiert wird – Steuerbehörde, die die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft im Rahmen einer steuerstrafrechtlichen Ermittlung wahrnimmt
BB 2023, 597
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Betriebs-Berater
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen, dann können Sie die Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Betriebs-Berater, um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen. Abonnement abschließen.