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BB 2018, 627
 
EuGH: Am Wohnsitz verbrachte Bereitschaftszeit kann als Arbeitszeit angesehen werden

Der Gerichtshof [stellt] klar, dass die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringen muss und während deren er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb von acht Minuten Folge zu leisten – was die Möglichkeit, anderen Tätigkeiten nachzugehen, erheblich einschränkt –, als “Arbeitszeit” anzusehen ist.

BB 2018, 627

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