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BB 2016, 2241
 
EuG: Standardklingelton kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden

Mit Urteil vom 13.9.2016 – T-408/15 hat das Gericht der EU bestätigt, dass ein Standardklingelton (Alarm- oder Telefonklingelton) wegen seiner Banalität nicht als Unionsmarke eingetragen werden kann

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