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BB 2011, 2172
BAG 
Erneute außerordentliche Verdachtskündigung bei öffentlicher Klageerhebung (Urteil vom 27.01.2011, 2 AZR 825/09)

Der Arbeitgeber kann eine den Verdacht der Tatbegehung verstärkende Tatsache – wie die Erhebung der öffentlichen Klage – auch dann zum Anlass für den Ausspruch einer Verdachtskündigung nehmen, wenn er eine solche schon zuvor erklärt hatte. Die Frist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt mit ausreichender Kenntnis von der verdachtsverstärkenden Tatsache erneut zu laufen.

BAG, BB 2011, 2172-2175 (Urteil vom 27.01.2011, 2 AZR 825/09)

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