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BB 2017, 2048
FG Rheinland-Pfalz 
Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Urteil vom 21.03.2017, 5 K 1594/14)

Eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die auf Grund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs geleistet wird, ist steuerfrei, wenn sie wegen einer Diskriminierung als Behinderte(r) zu zahlen ist.

FG Rheinland-Pfalz, BB 2017, 2048 (Urteil vom 21.03.2017, 5 K 1594/14)

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