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BB 2007, 963
BGH 
Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung bei endgültiger Leistungsverweigerung des Darlehensnehmers (Urteil vom 05.12.2006, XI ZR 341/05)

Eine Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 VerbrKrG ist entbehrlich, wenn sich der Darlehensnehmer ernsthaft und endgültig geweigert hat, auf das Darlehen weitere Leistungen zu erbringen.

BGH, BB 2007, 963-966 (Urteil vom 05.12.2006, XI ZR 341/05)

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