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BB 2021, 2208
BFH 
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verfahrenshandlungen – Verbindung von Einspruchsverfahren nicht isoliert angreifbar – Steuergeheimnis bei der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung (Beschluss vom 30.03.2021, VII B 62/20)

Die Verbindung von Einspruchsverfahren stellt eine Verfahrenshandlung dar, die grundsätzlich nicht isoliert angefochten werden kann. Auf die Frage, ob die Verbindung als Verwaltungsakt einzuordnen ist oder nicht, kommt es insoweit nicht an.

BFH, BB 2021, 2208-2213 (Beschluss vom 30.03.2021, VII B 62/20)

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